Ausbau_Elektroinfrastruktur

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Elektroinfrastruktur«

Bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden, die über mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Die Leitungsinfrastruktur steht für die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen, d.h. es müssen Leitungswege in Form von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Kabelbahnen etc. geschaffen werden.

Quelle: Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3, § 2, § 4, § 6 und § 7 – GEIG mit Gültigkeit seit 25.03.2021).

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ETGAR sorgt dafür, dass bereits beim Bau des Gebäudes die später zu erstellende Infrastruktur vorbereitet ist.

Die Hausausführung ETGAR führt die Leerverrohrung vom Anschlussraum aus zu allen später mit Strom zu versorgenden Einrichtungen auf dem Grundstück und den zugehörigen Stellplätzen – und erfüllt gleichzeitig alle Anforderungen für den Feuchte- und Radonschutz von Gebäuden.

Die neue ETGAR Fundament-Box dient als Anschlusspunkt des Leerrohrsystems und in Kombination mit der ETGAR Trägerplatte gleichzeitig als Fundament z.B. für eine Ladesäule.

Das ETGAR System ist damit beliebig kombinierbar, egal wie viele Ladepunkte umgesetzt werden – und flexibel erweiterbar, um spätere Installationen vorzubereiten.

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Erfolgt die Stromversorgung des Ladepunktes über ein Gebäude?
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